Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse nicht mehr generell kostenfrei. Wir möchten Sie deshalb informieren, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie für Ihre Tochter/ Ihren Sohn eine Fahrkarte für die Schülerbeförderung benötigen:

1. Variante: Der „Regelfall“

In den meisten Fällen müssen Schülerinnen und Schüler die Busfahrkarte oder das Deutschlandticket selbst kaufen und bezahlen. Sollte der Gesamtbetrag im Jahr 490 € übersteigen, können Sie beim für Sie zuständigen Landratsamt einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen und ihn mit den Abbuchungsbestätigungen für die Fahrkarten nach dem Schuljahr bis spätestens Ende Oktober einreichen. Sie bekommen dann den Betrag erstattet, der über den 490 € liegt.

2. Variante: „Der Autofahrer“

Die Kosten für Schulfahrten mit dem eigenen PKW werden ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen erstattet, dazu ist ein gesonderter Antrag beim Landratsamt notwendig.

3. Variante: Drei (oder mehr) kindergeldberechtigte Kinder, dauerhafte Behinderung des Schülers oder Bezug von Sozialhilfe

In allen drei genannten Fällen können Sie vor dem Schuljahr den Erfassungsbogen mit den jeweils erforderlichen Belegen beim Landratsamt einreichen. Sie erhalten dann die Fahrkarte kostenfrei. Diese Belege sind:

 Kindergeldbescheinigung für den Monat Augus (bei 3 Kindern)

 ärztliches Attest, Behindertenausweis in Kopie (Behinderung)

 Bescheid des Amtes über Leistungsbezug (Sozialhilfe)

Alle erforderlichen Formulare finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Landratsämter (siehe unten). Wenn ein Schulstempel notwendig ist, kann Ihre Tochter/ Ihr Sohn jederzeit ins Sekretariat kommen.

 

Für Schülerbeförderung im Landkreis Donau-Ries (DON):

Schülerbeförderung DON

Für Schülerbeförderung im Landkreis Ansbach (AN):

Schülerbeförderung AN

Für Schülerbeförderung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG):

Schülerbeförderung WUG

Für den „Verbundpass“ des VGN:

Verbundpass